RECHT

Recht und Herrschaft sind eng miteinander verbunden. Im Mittelalter sollte das Recht die gottgegebene Ordnung gewährleisten. Konflikte wurden häufig in gewalttätigen Auseinandersetzungen mit dem Sieg des Stärkeren beendet.

In der Demokratie wird das Recht durch den Gesetzgeber festgelegt und muss immer wieder überdacht und an der Realität überprüft werden. Es soll insbesondere Freiheit und friedliches Zusammenleben ermöglichen.

Hier hörst Du die spannende Geschichte der „Bluttat von Seelze“!

1392
Die „Geburtsurkunde“
der Lüneburger Landschaft

 

Ende des 14. Jahrhunderts hatten sich in unserer Region die durch Grundbesitz und Vermögen einflussreichsten Landstände (Klerus, Adel und Städte) zur sogenannten „Landschaft“ zusammengeschlossen und traten dem Landesherrn als eigenständige Interessenvertretung gegenüber. 1392 erwirkten sie von den Herzögen einen Herrschaftsvertrag, die „Lüneburger Sate“. Darin wurde erstmals schriftlich das Recht der Landstände anerkannt, die Bevölkerung – als Landschaft – politisch zu vertreten.
Doch die Herzöge wollten sich nicht durch einen Vertrag binden lassen. Als der einflussreichste der „Sate-Ritter“, der Adlige Dietrich von Mandelsloh sich weigerte, den Vertrag aufzukündigen, kam es zur sogenannte „Bluttat von Seelze“: Der damals regierende Herzog Heinrich erstach Dietrich von Mandelsloh – und wurde nicht dafür zur Rechenschaft gezogen.

Macht und Ohnmacht lagen hier also eng beieinander. Dieses erste eindrucksvolle Zeugnis eines Herrschaftsvertrages, das einen Teil der Bevölkerung (Landstände) mit dem Landesherrn zu einer Rechtsgemeinschaft werden ließ, hatte noch keinen Bestand. Das Recht war nicht gesichert.

In einer Demokratie dagegen sollen sich alle Menschen darauf verlassen können, dass ihre Rechte vom Staat geachtet werden. Sie können darauf vertrauen, dass die Gesetze für alle gleichermaßen gelten. Verstöße werden vor dem Gericht und nicht durch Selbstjustiz entschieden.

Die Grundlage unserer heutigen Rechte und Gesetze bildet das Grundgesetz. Hier stellen 20 Prominente einige ihnen wichtigen Grundrechte vor!

Das Richtschwert

Richtschwerter symbolisieren die Macht des Gerichtes über die vor Gericht stehende Person. Sie dienten bis ins 19. Jahrhundert zur Vollstreckung von Todesurteilen. Dieses Richtschwert wurde noch bis 1846 von dem Scharfrichter Christian Ludwig Fröhlich in der Grafschaft Hoya und in Verden genutzt.

Der Scharfrichter sollte den zum Tode Verurteilten möglichst schnell und in einem Zuge hinrichten. Der mit Leder umwickelte Griff konnte ein Abrutschen der Hände verhindern.

An der Parierstange, die den Griff von der eigentlichen Schwertscheide trennt, musste nach den Vorschriften noch im 19. Jahrhundert während der Hinrichtung ein schwarzes Band oder ein schwarzes Stück Stoff, der sogenannte Trauerflor, angebracht werden.

Nur noch schwer zu erkennen ist die Figur einer eingravierten Justitia, dem Sinnbild der Gerechtigkeit: Sie fällt ihr Urteil ohne Ansehen der Person (Augenbinde), nach sorgfältiger Abwägung der Sachlage (Waage) und setzt das Recht mit der erforderlichen Härte durch (Richtschwert). Der Scharfrichter verstand also seine Arbeit im Sinne der Wiederherstellung des Rechts.

Der Scharfrichter sollte den zum Tode Verurteilten möglichst schnell und in einem Zuge hinrichten. Der mit Leder umwickelte Griff konnte ein Abrutschen der Hände verhindern.

An der Parierstange, die den Griff von der eigentlichen Schwertscheide trennt, musste nach den Vorschriften noch im 19. Jahrhundert während der Hinrichtung ein schwarzes Band oder ein schwarzes Stück Stoff, der sogenannte Trauerflor, angebracht werden.

Nur noch schwer zu erkennen ist die Figur einer eingravierten Justitia, dem Sinnbild der Gerechtigkeit: Sie fällt ihr Urteil ohne Ansehen der Person (Augenbinde), nach sorgfältiger Abwägung der Sachlage (Waage) und setzt das Recht mit der erforderlichen Härte durch (Richtschwert). Der Scharfrichter verstand also seine Arbeit im Sinne der Wiederherstellung des Rechts.