FINANZEN
Finanzen waren und sind von zentraler Bedeutung für den Staat. Sie ermöglichen die Umsetzung politischer Entscheidungen. In früheren Jahrhunderten gab es kein gerechtes, die ganze Bevölkerung umfassendes Abgabensystem.
In der Demokratie sind alle an der Finanzierung des Staatshaushaltes beteiligt. Jede Person und alle Unternehmen zahlen ihren Teil in die „Gemeinschaftskasse“. Die Ausgaben sollen dem Gemeinwohl dienen und damit das gesellschaftliche Zusammenleben fördern. Die Finanzierung des Staates ist eine gemeinschaftliche und verantwortungsvolle Leistung von allen.
1527
Der „Reformations-Landtag“
Auf Landtagen kamen die Mitglieder der Landschaft – die Vertreter der Städte, des Adels und der Kirche - zusammen. Hier beriet man gemeinsam mit dem Landesherrn und seinen Beamten wesentliche Landesfragen und vor allem die Finanzen. Für alle außergewöhnlichen Ausgaben war die Zustimmung der Landschaft Voraussetzung, denn sie allein besaß das Steuerbewilligungsrecht.
Ein wichtiger Landtag fand 1527 auf dem Landtagsplatz in Hösseringen statt. Hier stimmte die Mehrheit der landständischen Mitglieder der Einführung der Reformation im Fürstentum Lüneburg zu. Der niedere Adel verpflichtete sich, in seinen Patronatskirchen das „neue“ (lutherische) Evangelium auf Grundlage der Bibel predigen zu lassen.
In der Folge verlor der Klerus seine bestimmende Rolle innerhalb der Landschaft und der Adel gewann zunehmend an Einfluss auf die weitere Entwicklung der Landschaft.
Auch in der hierarchischen Gesellschaft früherer Jahrhunderte gab es Rechte und Pflichten, die mit Eigentum einhergingen. Zu den Rechten gehörte politische Mitbestimmung, zu den Pflichten die Versorgung und der Schutz der auf dem Grundbesitz arbeitenden Menschen. Der meiste Besitz und damit auch die größte Finanzkraft lagen in den Händen der obersten Stände – Klerus und Adel. Die von ihnen abhängigen Menschen hatten keinen Einfluss auf finanzielle oder politische Entscheidungen.
Ein wesentliches Prinzip der Demokratie ist das Gleichheitsprinzip. Alle Bürgerinnen und Bürger müssen Steuern zahlen, unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Geschlecht oder ihrer Religionszugehörigkeit. So trägt jedes Gesellschaftsmitglied seinen Teil zum Staatshaushalt bei.
Christus mit der Weltkugel
Das in Öl auf Holz gemalte Bild stammt aus der Werkstatt von Levin de Pape und entstand laut einer Inschrift im unteren Bildteil im Jahr 1606. Der Maler war seit 1598 bis zu seinem Tod 1609 am Celler Hof als Porträtist tätig. Die Darstellung des Christus entspricht einem Bildtypus des „Salvator mundi“, des Welterlösers.
Das Gemälde gehörte zur Ausstattung der sogenannten „Audienz-Stube“ im Erdgeschoss des alten Celler Rathauses, in der früher Rat und Bürgermeister sowie das städtische Gericht tagten. Vor dem Christus-Gemälde mussten Rat und Bürgermeister ihren Amtseid leisten.
Die rechte Hand ist zum Segen erhoben. Zusammen mit der Welt oder Sphärenkugel in der linken Hand sind diese beiden Elemente charakteristisch für den Bildtypus des Christus-Salvator. Ein künstlerisch beeindruckendes Vorbild könnte der Maler dieses Bildes in der Celler Schlosskapelle gefunden haben: Hier befindet sich an der Südwand die lebensgroße Darstellung eines Christus als Erlöser, gefertigt von einem der bedeutendsten Antwerpener Maler des 16.Jahrhunderts, Marten de Vos.
Die von einem Kreuz bekrönte Weltkugel zeigt die früheste bekannte Ansicht von Stadt und Residenz Celle. Links die Stadtkirche mit dem 1576 erbauten Dachreiter, daneben das Bürgermeisterhaus und die Herzogliche Kanzlei. Im rechten Bildteil ist die Residenz zu sehen. Sie wird bestimmt von dem großen Wehrturm im Norden und weiteren Gebäuden auf der Nord- (Gotische Halle) und Ostseite (Palas, Festsaal und Neues Haus). Gut erkennbar ist die Ostfassade mit ihren charakteristischen Zwerchhäusern sowie dem Wall, der die Schlossanlage umgab.
Die Darstellung in der Kugel verbindet Stadt und Residenz – so wie in der damaligen Vorstellung eine gute Stadtregierung wie auch eine Landesherrschaft sich gleichermaßen vor Gott zu verantworten hatten. Im unteren Teil wird an das Gewissen der Ratsleute appelliert: „Ihr sollt nicht falsch schweren (schwören) bei meinem Nahmen und entheiligen den Nahmen deines Gottes. Denn ich bin der Herre“.